Heilpraktikerin Mareike Kachel

Thema Honorar-Behandlungsvertrag

Nähere Infos zu Honorar und Behandlungsvertag

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Thema Honorar-Behandlungsvertrag

Am Beginn einer heilpraktischen und homöopathischen Basistherapie steht die ausführliche Erstanamnese, die ca. 1 bis 1,5 Std umfasst. Im weiteren Verlauf sind Folgebehandlungen in der Regel alle 3 – 6 Wochen erforderlich, mit dem Ziel die Gesundheit so weit zu verbessern, dass der Besuch bei mir in der Praxis immer seltener oder gar nicht mehr erforderlich ist.

Gebühr
Die Gebühr für die Behandlung richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird mit
€ 80,-  pro Zeitstunde berechnet.
Üblicherweise wird die Gebühr am Tag der Behandlung beglichen.
Eine Ermäßigung ist nach Absprache möglich.

Telefonische Beratungen
Für ausführlichere Telefonberatungen gilt der Tarif von € 12,00 bis 10 Minuten.
Bei einer anschließenden Analysearbeit nach der Telefonkonsultation wird ein Teil dieser Arbeitszeit mit angerechnet.

Terminabsage
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht wahrgenommene Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung stelle, in der Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht.


Allgemeines
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung frei und unabhängig.
Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da die Gebühren seit 1985 jedoch weder erneuert noch angepasst wurden, sind die Gebührensätze alleine nicht zeitgemäß und decken die Aufwendungen der Heilpraktiker nicht mehr ab.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und Zusatzversicherung für so   genannte Heilbehandlungen sind immer abhängig vom jeweiligen Tarif. Derzeit sind sie schon als Standardleistungen bei den meisten privaten Versicherungsverträgen im Angebot enthalten. Dabei erstatten die Kassen den im Tarif bezeichneten Satz gemäß der Gebührenordnung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.


 

Hier können Sie den Behandlungsvertrag online ausfüllen, ausdrucken und mir dann zum Behandlungstermin unterschrieben mitbringen:

 Behandlungsvertrag